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   BGH, 30.09.2009 - 2 StR 323/09   

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https://dejure.org/2009,6297
BGH, 30.09.2009 - 2 StR 323/09 (https://dejure.org/2009,6297)
BGH, Entscheidung vom 30.09.2009 - 2 StR 323/09 (https://dejure.org/2009,6297)
BGH, Entscheidung vom 30. September 2009 - 2 StR 323/09 (https://dejure.org/2009,6297)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • HRR Strafrecht

    § 31 BtMG; § 49 Abs. 2 StGB; § 29 BtMG; § 52 StGB
    Berücksichtigung einer Aufklärungshilfe bei der Strafzumessung (Orientierung am Gewicht der geleisteten Aufklärungshilfe über die Taten des Angeklagten hinaus); Betäubungsmittelhandel (Konkurrenzen; Bewertungseinheit)

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Wolters Kluwer

    Tatmehrheit bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge i.R.e. Nachbesserung beim Drogenkauf; Berechnung des Schuldumfangs der vom Angeklagten begangenen Taten anhand des Gewichts der von ihm geleisteten Aufklärungshilfe

  • Judicialis

    StGB § 49 Abs. 2; ; StPO § 154 Abs. 2; ; BtMG § 31

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Tatmehrheit bei Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge i.R.e. Nachbesserung beim Drogenkauf; Berechnung des Schuldumfangs der vom Angeklagten begangenen Taten anhand des Gewichts der von ihm geleisteten Aufklärungshilfe

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 2010, 26
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 18.12.2001 - 1 StR 444/01

    Strafrahmenverschiebung bei Betäubungsmitteldelikten (Menge des Rauschgiftes und

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - 2 StR 323/09
    Dies lässt besorgen, dass die Strafkammer das im vorliegenden Fall erhebliche Gewicht der Aufklärungshilfe des Angeklagten bei seiner Entscheidung fehlerhaft nicht berücksichtigt hat (vgl. BGH StV 2002, 259 m.w.N.).
  • BGH, 24.10.2006 - 3 StR 388/06

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Umtausch von Betäubungsmitteln;

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - 2 StR 323/09
    Wird eine zum Weiterverkauf erworbene Rauschgiftmenge in eine andere Menge umgetauscht, weil etwa - wie hier - die gelieferte Qualität nicht den Erwartungen entspricht, so sind auch die Bemühungen um die Rückgabe der mangelhaften und die Nachlieferung einer mangelfreien Ware auf die Abwicklung ein- und desselben Rauschgiftgeschäftes gerichtet (std. Rspr., vgl. BGH NStZ 2005, 232; StV 2007, 83; Senatsbeschl. vom 23. September 2009 - 2 StR 325/09).
  • BGH, 23.09.2009 - 2 StR 325/09

    Übersehene Bewertungseinheit (Tateinheit) beim Betäubungsmittelhandel

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - 2 StR 323/09
    Wird eine zum Weiterverkauf erworbene Rauschgiftmenge in eine andere Menge umgetauscht, weil etwa - wie hier - die gelieferte Qualität nicht den Erwartungen entspricht, so sind auch die Bemühungen um die Rückgabe der mangelhaften und die Nachlieferung einer mangelfreien Ware auf die Abwicklung ein- und desselben Rauschgiftgeschäftes gerichtet (std. Rspr., vgl. BGH NStZ 2005, 232; StV 2007, 83; Senatsbeschl. vom 23. September 2009 - 2 StR 325/09).
  • BGH, 22.01.2004 - 1 StR 538/03

    Tat im Rechtssinne beim Betäubungsmittelhandel (Handeltreiben; Umtausch einer

    Auszug aus BGH, 30.09.2009 - 2 StR 323/09
    Wird eine zum Weiterverkauf erworbene Rauschgiftmenge in eine andere Menge umgetauscht, weil etwa - wie hier - die gelieferte Qualität nicht den Erwartungen entspricht, so sind auch die Bemühungen um die Rückgabe der mangelhaften und die Nachlieferung einer mangelfreien Ware auf die Abwicklung ein- und desselben Rauschgiftgeschäftes gerichtet (std. Rspr., vgl. BGH NStZ 2005, 232; StV 2007, 83; Senatsbeschl. vom 23. September 2009 - 2 StR 325/09).
  • BGH, 22.01.2010 - 2 StR 563/09

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln: Tateinheit bei Bezahlung der

    Wird eine zum Weiterverkauf erworbene Rauschgiftmenge in eine andere Menge umgetauscht, weil etwa die gelieferte Qualität nicht den Erwartungen entspricht, so sind auch die Bemühungen um die Rückgabe der mangelhaften und die Nachlieferung einer mangelfreien Ware auf die Abwicklung ein- und desselben Rauschgiftgeschäfts gerichtet (st. Rspr., vgl. BGH NStZ 2005, 232; StV 2007, 83; Senatsbeschlüsse vom 23. September 2009 - 2 StR 325/09 - und vom 30. September 2009 - 2 StR 323/09 -).
  • BGH, 25.01.2011 - 4 StR 689/10

    Tateinheit beim Umtausch einer Rauschgiftmenge (unerlaubtes Handeltreiben mit

    Wird eine zum Weiterverkauf erworbene Rauschgiftmenge in eine andere Menge umgetauscht, weil etwa - wie hier - die gelieferte Qualität nicht den Erwartungen entspricht, so sind auch die Bemühungen um die Rückgabe der mangelhaften und die Nachlieferung einer mangelfreien Ware auf die Abwicklung ein- und desselben Rauschgiftgeschäftes gerichtet (st. Rspr.; vgl. BGH, Urteil vom 1. Oktober 1997 - 2 StR 520/96, BGHSt 43, 252, 259; BGH, Beschlüsse vom 22. Januar 2004 - 1 StR 538/03, NStZ 2005, 232, vom 24. Oktober 2006 - 3 StR 388/06, StV 2007, 83, vom 23. September 2009 - 2 StR 325/09, NStZ-RR 2010, 24, und vom 30. September 2009 - 2 StR 323/09, NStZ-RR 2010, 26).
  • BGH, 16.05.2012 - 2 StR 66/12

    Aufklärungshilfe beim unerlaubten Betäubungsmittelhandel (minder schwerer Fall)

    Sie lässt besorgen, dass sich das Landgericht bei seiner Würdigung der Aufklärungshilfe rechtsfehlerhaft allein an dem Schuldumfang der vom Angeklagten begangenen Taten und nicht an dem Gewicht des von ihm geleisteten Aufklärungsbeitrags orientiert hat (vgl. BGH NJW 2002, 908, 909; NStZ-RR 2010, 26; 319; Körner/Patzak/Volkmer, BtMG 7. Aufl., § 31 Rn. 71).
  • BGH, 31.03.2016 - 2 StR 505/15

    Unerlaubtes Handeltreiben mit Betäubungsmitteln (Nachlieferung aufgrund

    Wird eine zum Weiterverkauf erworbene Rauschgiftmenge umgetauscht, weil die gelieferte Qualität nicht den Erwartungen entspricht, so ist die Nachlieferung einer mangelfreien Ware auf die Abwicklung ein und desselben Rauschgiftgeschäfts gerichtet (vgl. Senat, Beschluss vom 22. Januar 2010 - 2 StR 563/09, NStZ 2011, 97; Beschluss vom 30. Juni 2010 - 2 StR 323/09, NStZ-RR 2010, 26).
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